Allergeninformationen

gemäß Codex-Empfehlung

 

A – Glutenhaltiges Getreide

Glutenhaltiges Getreide, namentlich:

  • Weizen und Weizenabkömmlinge, einschließlich Dinkel, Khorasan-Weizen, Kamut, Emmer, Einkorn und Grünkern
  • Roggen
  • Gerste
  • Hafer
  • Hybridstämme davon

sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen:

  • Glukosesirup auf Weizenbasis einschließlich Dextrose¹
  • Maltodextrine auf Weizenbasis¹
  • Glukosesirupe auf Gerstenbasis
  • Getreide zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs

B – Krebstiere

Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse.

C – Ei

Eier von Geflügel und daraus gewonnene Erzeugnisse.

D – Fisch

Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer:

  • Fischgelatine, die als Trägerstoff für Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen verwendet wird
  • Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier und Wein verwendet wird

E – Erdnuss

Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse.

F – Soja

Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer:

  • vollständig raffiniertem Sojabohnenöl und -fett¹
  • natürlichen gemischten Tocopherolen (E 306), natürlichem D-alpha-Tocopherol, natürlichem D-alpha-Tocopherolacetat und natürlichem D-alpha-Tocopherolsukzinat aus Sojabohnenquellen
  • aus pflanzlichen Ölen gewonnenen Phytosterinen und Phytosterinestern aus Sojabohnenquellen
  • aus Pflanzenölsterinen gewonnenen Phytostanolestern aus Sojabohnenquellen

G – Milch oder Laktose

Milch von Säugetieren, wie Kuh, Schaf, Ziege, Pferd und Esel, sowie daraus gewonnene Erzeugnisse einschließlich Laktose, außer:

  • Molke zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs
  • Lactit

H – Schalenfrüchte

Schalenfrüchte, namentlich:

  • Mandeln
  • Haselnüsse
  • Walnüsse
  • Kaschunüsse
  • Pecannüsse
  • Paranüsse
  • Pistazien
  • Macadamia- oder Queenslandnüsse

sowie daraus gewonnene Erzeugnisse, außer:

  • Nüssen zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs

L – Sellerie

Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse.

M – Senf

Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse.

N – Sesam

Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse.

O – Schwefeldioxid und Sulfite

Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, angegeben als insgesamt vorhandenes SO₂.

Die Berechnung erfolgt für verzehrfertige Erzeugnisse oder für Erzeugnisse, die gemäß den Anweisungen des Herstellers in ihren ursprünglichen Zustand zurückgeführt wurden.

P – Lupinen

Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse.

R – Weichtiere

Weichtiere, wie zum Beispiel:

  • Muscheln
  • Austern
  • Schnecken

sowie daraus gewonnene Erzeugnisse.



 

¹ Die Ausnahmen beziehen sich auf die im Codex angeführten Erzeugnisse.