Allergeninformationen
gemäß Codex-Empfehlung
A – Glutenhaltiges Getreide
Glutenhaltiges Getreide, namentlich:
- Weizen und Weizenabkömmlinge, einschließlich Dinkel, Khorasan-Weizen, Kamut, Emmer, Einkorn und Grünkern
- Roggen
- Gerste
- Hafer
- Hybridstämme davon
sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen:
- Glukosesirup auf Weizenbasis einschließlich Dextrose¹
- Maltodextrine auf Weizenbasis¹
- Glukosesirupe auf Gerstenbasis
- Getreide zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs
B – Krebstiere
Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse.
C – Ei
Eier von Geflügel und daraus gewonnene Erzeugnisse.
D – Fisch
Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer:
- Fischgelatine, die als Trägerstoff für Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen verwendet wird
- Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier und Wein verwendet wird
E – Erdnuss
Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse.
F – Soja
Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer:
- vollständig raffiniertem Sojabohnenöl und -fett¹
- natürlichen gemischten Tocopherolen (E 306), natürlichem D-alpha-Tocopherol, natürlichem D-alpha-Tocopherolacetat und natürlichem D-alpha-Tocopherolsukzinat aus Sojabohnenquellen
- aus pflanzlichen Ölen gewonnenen Phytosterinen und Phytosterinestern aus Sojabohnenquellen
- aus Pflanzenölsterinen gewonnenen Phytostanolestern aus Sojabohnenquellen
G – Milch oder Laktose
Milch von Säugetieren, wie Kuh, Schaf, Ziege, Pferd und Esel, sowie daraus gewonnene Erzeugnisse einschließlich Laktose, außer:
- Molke zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs
- Lactit
H – Schalenfrüchte
Schalenfrüchte, namentlich:
- Mandeln
- Haselnüsse
- Walnüsse
- Kaschunüsse
- Pecannüsse
- Paranüsse
- Pistazien
- Macadamia- oder Queenslandnüsse
sowie daraus gewonnene Erzeugnisse, außer:
- Nüssen zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs
L – Sellerie
Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse.
M – Senf
Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse.
N – Sesam
Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse.
O – Schwefeldioxid und Sulfite
Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, angegeben als insgesamt vorhandenes SO₂.
Die Berechnung erfolgt für verzehrfertige Erzeugnisse oder für Erzeugnisse, die gemäß den Anweisungen des Herstellers in ihren ursprünglichen Zustand zurückgeführt wurden.
P – Lupinen
Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse.
R – Weichtiere
Weichtiere, wie zum Beispiel:
- Muscheln
- Austern
- Schnecken
sowie daraus gewonnene Erzeugnisse.
¹ Die Ausnahmen beziehen sich auf die im Codex angeführten Erzeugnisse.