+43.662.432081

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Warengeschäft der Nähr-Engel GesmbH gültig ab 01.07.2021

GELTUNGSBEREICH

Für alle Geschäftsbeziehungen mit Nähr-Engel GesmbH. (kurz: Engel) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). AGB des Vertragspartners (kurz: Kunde) sowie sonstige Hinweise auf Geschäftspapieren des Kunden, welche Vertragsinhalt werden sollen, haben keine Gültigkeit und wird diesen ausdrücklich widersprochen. Der Kunde unterwirft sich ausschließlichen und uneingeschränkten der Anwendung dieser AGB und zwar auch dann, wenn seine eigenen AGB für den Fall eines Widerspruches mit fremden AGB den Vorrang der eigenen vorsehen.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürften zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, wobei von diesem Schriftlichkeitsgebot ebenso nur schriftlich abgegangen werden kann.


ANGEBOTE / PREISE / LIEFERUNG

Der Kunde hat die Möglichkeit entweder direkt bei Engel Vertriebsmitarbeiter zu kaufen oder Bestellungen per Telefon, Fax, Email sowie über den Web-Shop zu tätigen und sich die Waren zustellen zu lassen. Angebote von Engel sind freibleibend und unverbindlich. Bei allen Angeboten bleiben Zwischenverkauf und Preisänderungen vorbehalten. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Beanstandungen von Bestätigungen sind spätestens innerhalb einer Woche schriftlich geltend zu machen. Der Vertrag kommt verbindlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers nach Erhalt der Bestellung zu Stande.

Für die Berechnung gelten die am Tage der Bestellung gültigen Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Preise sind freibleibend. Alle Preise verstehen sich in Euro (€). Die Preise gelten ab Werk bzw. ab Lager von Engel ausschließlich Verpackung, Verladung und Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist Engel berechtigt, gleichwertige Ware als Ersatz zu angemessenen Preisen zu liefern. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Kunde. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom Kunden gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch nicht das Abladen und Vertragen. Die Lieferung mit Zustellung erfolgt sohin immer auf Gefahr und Rechnung des Kunden.  Engel ist berechtigt, Teil- oder Nachlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.

Bei Detailbestellungen behält sich Engel das Recht vor, die zu liefernde Menge auf die nächst größere Verkaufseinheit zu erhöhen. Die Anlieferung der bestellten Waren erfolgt im Rahmen von Tourenplänen. Für Verzugsschäden haftet Engel, wenn das Verschulden auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für einen Warenlieferverzug von nicht mehr als 24 Stunden oder wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist, haftet Engel nicht. Für diese Zeitspanne wird der Rücktritt vom Vertrag gem. § 918 ABGB ausgeschlossen. Das Recht, Liefertermine aus wichtigen Gründen zu verschieben berechtigt nicht zu wie immer gearteten Ansprüchen. In Feiertagswochen kann es zu Verschiebungen der Liefertage kommen. Behördliche und etwa für die Ausführung von Anlagen erforderliche Genehmigungen Dritter sind vom Kunden zu erwirken. Erfolgen solche Genehmigungen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, eintreten, die die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählen insbesondere bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten. Schadenersatzansprüche aufgrund verspäteter Lieferungen sind ausgeschlossen.

Mindestbestellmengen: Ab einem Netto-Bestellwert von entweder Euro 390,00 oder einem Nettogewicht von 45 kg erfolgt die Lieferung kostenlos.  Bei Nichterreichung wird für die Zustellung ein Logistikbeitrag von € 15,00 erhoben. Für Nachnahmelieferungen werden € 17,00 Manipulationsgebühr in Rechnung gestellt. Reine Trockenaufträge (nicht temperaturgeführt) unterliegen einem Netto-Bestellwert von Euro 250,00 und werden unter 30 kg mittels Paketdienst zugestellt.


LEERGUT

Die über den Logistiker, TKL ausgelieferte Engel Ware wird zum Teil in Mehrweg-Transportgebinden (Rollcontainer) geliefert. Diese Transportgebinde bleiben im Eigentum von TKL und sind bei der nächsten Lieferung in gutem und gereinigtem Zustand zurückzugeben bzw. zu tauschen. Eine widerrechtliche Vereinnahmung/Verwendung ist untersagt. Neben zivilrechtlichen Ansprüchen droht auch die strafrechtliche Verfolgung.


GEFAHRENÜBERGANG

Nutzung und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung ab Werk (Firmengelände oder definierte Abladestelle) bzw. ab Lager auf den Käufer über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung (wie z.B. franko, CIF u.ä.) und einer Übernahmebestätigung wird (z. B. Anlieferung außerhalb der Betriebszeiten). Dies gilt auch dann, wenn der Transport durch den Verkäufer durchgeführt oder organisiert und geleitet wird.

Bei Dienstleistungen ist der Erfüllungsort dort, wo die Leistung erbracht wird. Die Gefahr für eine Leistung oder eine vereinbarte Teilleistung geht mit ihrer Erbringung auf den Käufer über.

Der Kunde hat für die Übernahme und Sicherstellung der Ware am Lieferort zu sorgen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware dort abzuladen. Der Käufer hat die Ware persönlich zu übernehmen und auf ordnungsgemäßen Zustand, korrekte Menge oder eventuelle Transportschäden zu prüfen.


EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages und aller damit verbundenen Zinsen, Kosten und Spesen Eigentum des Verkäufers. Eine Weiterveräußerung vor vollständiger Bezahlung ist nur zulässig, wenn diese dem Verkäufer rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts-)anschrift des Zweitkäufers bekanntgegeben wurde und der Verkäufer der Veräußerung zugestimmt hat. Dies gilt sinngemäß auch für die Verpfändung und sicherungsweise Übereignung. Im Falle der Zustimmung tritt der Kunde seine Forderung aus der Weiterveräußerung an den Verkäufer zur Sicherung von dessen Kaufpreisforderung ab und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Auf Verlangen hat der Kunde dem Zweitkäufer Mitteilung von der Abtretung zu machen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentumsrecht des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu verständigen.

Im Fall des Verzuges ist der Verkäufer berechtigt, die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer der Verkäufer erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

Bei Verarbeitung, Vermengung oder Verbindung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache mit anderen, nicht von Engel gelieferten Waren durch den Kunden entsteht – auch dann, wenn der andere, nicht von Engel gelieferte Anteil eindeutig überwiegt – Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Wertanteile zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Vermengung oder Verbindung. Dem Verkäufer entstehen durch die Verarbeitung, Vermengung oder Verbindung keine Verpflichtungen oder Kosten.


GEWÄHRLEISTUNG

Engel ist bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmung, jeden die Beschaffenheit oder Tauglichkeit beeinträchtigenden oder zugesicherte Eigenschaften betreffenden Mangel, der bei Übergabe besteht und auf einen Fehler der Herstellung, des Materials oder Ausführung beruht, zu beheben.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Gewährleistungsansprüche binnen 6 Monaten gerichtlich geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges dieses Vertrages.

Bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche hat der Kunde etwaige aufgetretene Mängel jedweder Art unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Dabei hat der Kunde den Mangel nachzuweisen und insbesondere die bei ihm vorhandenen Unterlagen bzw. Daten (Fotos etc.) Engel zur Verfügung zu stellen. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels steht Engel ein Wahlrecht hinsichtlich der primären Leistungsbehelfe (Verbesserung, Austausch vor Ort oder nach Zusendung), im Falle deren Unmöglichkeit oder Untunlichkeit zwischen Preisminderung und Wandlung zu.

Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten (wie z.B. für Mangel-(folge)- und Begleitschäden, Transport, Entsorgung, Ein- und Ausbau, Fahrt und Wegzeit) gehen zu Lasten des Käufers. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Kunden sind die erforderlichen Hilfskräfte, Arbeitsplatz, Kleinmaterialien usw. unentgeltlich beizustellen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

Wird eine Ware von Engel auf Grund von Rezepturen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden angefertigt, so erstreckt sich die Haftung des Verkäufers nur auf bedingungsmäßige Ausführung.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von Engel bewirkter Anordnung, Nichtbeachtung der Produktinformationen oder der Warnhinweise und nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung oder Verwahrung entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf von Engel beigestelltes Material zurückzuführen sind. Engel haftet auch nicht für Schädigungen, die auf Handlungen Dritter oder außerhalb ihrer Sphäre liegende Gründe zurückzuführen sind. Bei Verkauf gebrauchter Waren übernimmt der Verkäufer keine Gewähr.

Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung von Engel der Kunde selbst oder ein nicht von Engel ausdrücklich ermächtigter Dritter an den gelieferten Gegenständen Änderungen vornimmt.

Ansprüche nach § 933a ABGB und § 933b ABGB sind ausgeschlossen. Insoweit ein Regressausschluss im Einzelfall unwirksam sein sollte, gilt der Regress nur nach vorheriger Einhaltung der Rügepflicht gemäß § 377 UGB. Diesfalls erlischt die Regresshaftung spätestens drei Jahre nach Leistungserbringung. Der Verschuldensnachweis ist in jedem Fall vom Kunden zu erbringen.

Der Höhe nach ist jeder Schadensfall – soweit eine Haftung besteht – mit EUR 1.000,-  pro Schadensfall beschränkt.

Diese Bestimmungen gelten sinngemäß auch für jedes Einstehen für Mängel aus anderen Rechtsgründen.


ZAHLUNG

Sofern auf der Rechnung nicht anders vermerkt, ist diese zahlbar bei Lieferung bzw. Fakturenerhalt ohne Abzug. Verrechnungsschecks oder Wechsel werden nicht angenommen. Bargeldlose Zahlungen (Bankeinzüge) gelten vorbehaltlich der entsprechenden Kontode-ckung. Nichteinlösung des Bankeinzuges gilt als Zahlungsverzug. Dadurch entstehende Gebühren gehen zu Lasten des Kunden.


ZAHLUNGSVERZUG

In Ergänzung der gesetzlichen Regelungen werden zusätzlich nachstehende Verzugsfolgen vereinbart: Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden von Engel zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen.

 

Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist Engel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,

a) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,

b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren von Engel weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder

c) wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen höherer Gewalt insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch 6 Monate beträgt.

Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden.

Die Zahlung einer vereinbarten Jahresbonus-Rückvergütung von Engel an den Kunden ist bei Zahlungsverzug bzw. bei Insolvenz ausdrücklich ausgeschlossen. Außerdem ist Engel bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Lieferungen sofort einzustellen, ohne dass der Kunde daraus Ersatzansprüche erheben kann. Wird über den Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet und das Unternehmen fortgeführt, so hat Engel das Recht unabhängig von vorigen Zahlungsforderungen ausschließlich gegen Barzahlung zu liefern.

 

Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von Engel einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde sowie für von Engel erbrachte Vorbereitungshandlungen. Engel steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.

Ist der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Geschäften im Verzug, so kann Engel unbeschadet seiner sonstigen Rechte sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,25% pro Monat verrechnen, sofern Engel nicht darüber hinaus gehende Kosten nachweist.


MÄNGELRÜGE

Für Mängel der gelieferten Waren leistet Engel ausschließlich dem Erstkäufer Gewähr. Eine Gewährleistung findet nur statt, wenn sie unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktag nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht worden ist. Engel ist berech-tigt, mangelhafte Waren gegen gleichartige einwandfreie Waren innerhalb einer brancheüblichen Frist auszutauschen oder den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Dadurch erlischt ein Anspruch auf Vertragsaufhebung oder Preisminderung. Unsere Haftung ist auf Schäden die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Käufers auf Ersatz für Folgeschäden sind ausgeschlossen, soweit Engel nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist. Engel übernimmt keine Haftung für die Inhalte der an Engel übergebenen Waren bzw. Produkten des Käufers. Wir sind nicht zu deren Überprüfung verpflichtet; es besteht keine Verpflichtung zu Überprüfung weder in immaterialgüterrechtlichen, lebensmittelrechtlicher oder sonstiger zivil-, verwaltungs- oder strafrechtlicher Weise. Der Käufer ist verpflichtet, uns von jeglicher Haftung für Verletzung von Rechten Dritter oder von Gesetzverstößen schad- und klaglos zu halten.


WARENRÜCKNAHME

Zur Rücknahme bereits ausgelieferter Waren kann Engel nicht verpflichtet werden. Falls kulanter Weise im Einzelfall eine Rücknahme erfolgt, gelangt zu Lasten des Käufers in jedem Fall eine Manipulationsgebühr von 10% des Fakturawertes in Anrechnung, zuzüglich des Ersatzes eventueller Schäden an der zurückgenommenen Ware, die von Neuwert – ohne Beachtung auf einen allfälligen verminderten Zeitwert – berechnet wird. Falls durch die Warenrücknahme die jeweilige Rabattstaffel der Warenbezugsrechnung des Käufers unter-schritten wird, erfolgt überdies eine Rückverrechnung ursprünglich gewährter Mengenrabatte. Ordnungsgemäß georderte und ausgelieferte Waren werden nach Ablauf der empfohlenen Aufbrauchsfrist auf keinen Fall zurückgenommen.


VERPACKUNGSENTSORGUNG

In Österreich erfolgt die Entpflichtung über die Reclay-Lizenznummer 6488.


HAFTUNG

Engel haftet nicht für Schäden an Sachen, welche durch bloß leichte Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Die Haftung für Folge- und Vermögenschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen.

Regressforderungen im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Verkäufers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

Sind Vertragsstrafen vereinbart, sind darüber hinaus gehende Ansprüche aus dem jeweiligen Titel ausgeschlossen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist ausdrücklich damit einverstanden, dass (teilweise) Waren direkt vom Produzenten bzw. Vorlieferanten an diesen geliefert werden (Streckengeschäft). Bei einem solchen Streckengeschäft übernehmen wir keine Haftung für schuldhaftes Verhalten des direkten Leistungserbringers und gilt ein solcher nicht als unser Erfüllungsgehilfe. Unsere Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegenüber dem direkten Leistungserbringer (Produzent/Lieferant) werden bereits jetzt an den Kunden abgetreten, sodass dieser direkt zur Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem Produzenten/Lieferanten berechtigt ist. Diese Abtretung erfolgt natürlich unter der Voraussetzung, dass dieser kein Zessionsverbot seitens des Vorlieferanten entgegensteht.


GEWERBLICHER SCHUTZ UND URHEBERRECHT

Wird eine Ware von Engel auf Grund von Mengenangaben, Rezepturen, Mustern, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden angefertigt, hat der Kunde Engel bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten.

Ausführungsunterlagen wie z.B. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl. stets geistiges Eigentum von Engel und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb usw.


DATENSCHUTZ

Der Auftragnehmer (Engel) ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinsichtlich aller im Rahmen des Auftrages verarbeiteter personenbezogener Daten. Engel ist daher berechtigt, anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen des Auftrages zu verarbeiten. Die dem Verantwortlichen zur Verfügung gestellten und überlassenen Materialien, Datenträger etc. werden grundsätzlich nach Beendigung der Leistungserbringung dem Betroffenen (Kunde) zurückgestellt oder wenn dies gesondert vereinbart wird, gegen Entgelt verwahrt oder vernichtet. Der Verantwortliche ist berechtigt davon Abschriften anzufertigen soweit dies zur ordnungsgemäßen Dokumentation seiner Leistung notwendig ist. Soweit der Betroffene zur Abholung der Materialen und Datenträger aufgefordert wird, dieser der Aufforderung aber nicht zeitgerecht nachkommt, ist der Verantwortliche haftungsfrei.

Der Betroffene stimmt ausdrücklich zu, dass seine Daten zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen und zur Abwicklung der Vertragsbeziehung an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet werden dürfen. Weiters stimmt er ausdrücklich zu, dass personenbezogene Daten zweckentsprechend, insbesondere zu Prozessführungszwecken, für Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden, jedenfalls aber bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses, aufbewahrt werden dürfen. Daten für Abrechnungszwecke und buchhalterische Zwecke unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gemäß Bundesabgabenordnung und werden von einem Löschungsverlangen nicht berührt.

Anfragen über Auskünfte, ein Widerruf oder eine Einschränkung sind jederzeit möglich und zwar schriftlich an Nähr-Engel GesmbH., Siezenheimer Straße 39a, 5020 Salzburg oder datenschutz@naehr-engel.com.

Dem Betroffenen werden Daten zum Zwecke der Direktwerbung über Zusendung elektronischer Post (Newsletter etc) nur mit ausdrücklichen Einwilligung, welche hierdurch erteilt wird, zugesendet.

Ein Widerruf oder eine Einschränkung ist auch hier jederzeit möglich und zwar schriftlich an Nähr-Engel GesmbH., Siezenheimer Straße 39a, 5020 Salzburg oder datenschutz@naehr-engel.com.

Sollten verarbeitete Daten nicht richtig sein, ist der Betroffene verpflichtet den Verantwortlichen unverzüglich darüber zu informieren.

Die Nutzung der Website www.naehr-engel.com ist grundsätzlich ohne Angabe von personenbezogenen Daten möglich. Für die Nutzung einzelner Services können sich jedoch abweichende Regelungen ergeben.

Bei Aufruf der Webseite werden Informationen, wie zB Ihre IP-Adresse, an uns übertragen. Diese Informationen geben Auskunft über das genutzte Endgerät (Computer, Smartphone, Tablet etc), den verwendeten Browser (Internetexplorer, Safari, Firefox etc), den Zeitpunkt des Zugriffs auf die Website, die übertragenen Datenmengen und Ähnliches. Diese Daten werden nicht dazu verwendet, den einzelnen Nutzer zu identifizieren. Die Informationen dienen lediglich dazu, die Attraktivität der Webseite zu ermitteln, und deren Inhalte laufend zu verbessern und für den Kunden noch interessanter zu gestalten.


GERICHTSSTAND UND RECHT

Zur Entscheidung aller Streitigkeiten aus oder über den gegenständlichen Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Nähr-Engel GesmbH., Siezenheimer Straße 39a, 5020 Salzburg ausschließlich zuständig.

Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss von Weiterverweisungsnormen. Das UN-Kaufrecht, sowie sämtliche Bestimmungen, die sich auf das UN-Kaufrecht beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen.


SALVATORISCHE KLAUSEL

Falls Bestimmungen des Vertrages oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein sollten oder auf Grund gesetzlichen Bestimmungen unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige jenes Inhaltes zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jeweils in der aktuellen Fassung auf der Homepage www.naehr-engel.com abrufbar.